Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung der Ferienwohnungen Villa Aurora
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen insbesondere für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Apartments der Ferienwohnungen Villa Aurora in Hindenburgstraße 94, D-26757 Borkum.
(2) Vermieterin ist Frau Maren Renner (nachfolgend „Vermieterin“ genannt), Hindenburgstraße 144, D-26757 Borkum, Tel.: 04922 | 1222, E-Mail: info@villa-auora-borkum.de
(3) Der Mieter erklärt sich mit den AGB sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Villa Aurora. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der rechtskräftigen Buchung.
(4) Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
(5) Nachfolgende AGB und Hausordnung gelten für alle Buchungen ab dem 01.Januar 2025.
§ 2 Buchung und Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage auf www.villa-auora-borkum.de ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@villa-aurora-borkum.de.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung/Apartment in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine Rechnung, welche ebenso als Reservierungsbestätigung dient. Die Buchung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Reservierungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3) rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung des Gästebeitrages (ehem. Kurbeitrag) in der Gesamtsumme enthalten ist. Die Registrierung der Gästekarte erfolgt mit dem Online-Checkin und Sie erhalten anschließend eine digitale Gästekarte.
Sollte Ihre entsprechende Zahlung im angegebenen Zeitraum nicht erfolgen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung mit erneuter Zahlungsaufforderung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Vermieterin behält sich vor hierfür Verzugskosten in Höhe von bis zu 15,00 Euro zu berechnen.
Erfolgt auch nach Fristablauf der Zahlungserinnerung keine Anzahlung seitens des Mieters, verfällt die Reservierung. Für den Fall, dass die Restzahlung nicht fristgemäß eingeht, gilt die Buchung als storniert. Der Anzahlungsbetrag wird unter Berücksichtigung von § 8 Reiserücktritt / Stornierung einbehalten.
§ 4 An- und Abreise
(1) Die Ferienwohnung kann am Anreisetag zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr oder nach Absprache bezogen werden. Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch im Café Sturmeck unter 04922 1222 unter Ferienwohnungen.
Sollte die Wohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 17:00 Uhr bezugsfertig sein, können hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung können Sie unter www.villa-aurora-borkum.de einsehen.
(2) Der Gästebeitrag ist direkt von der Vermieterin an die Stadt Borkum abzuführen.
Tarife und allgemeine Informationen zum Gästebeitrag der Stadt Borkum können Sie unter: www.borkum.de/allgemein/service/gaestebeitrag einsehen.
(3) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr oder nach Absprache zu verlassen. Die Wohnungsschlüssel sind in der Wohnung zu belassen. Die Vermieterin behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das meint: Geschirr, Gläser u.ä. sind zu reinigen und einzuräumen. Die Spülmaschine muss geleert sein. Explizit darf diese nicht kurz vor dem Verlassen der Wohnung angestellt werden. Mülleimer haben entleert und der Müll entsorgt zu sein. Kühlschrank, Ofen u.ä. Küchenmaschinen sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
Die Vermieterin behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen eine erhöhte Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung zu stellen.
(4) Sofern Sie die Möglichkeit eines Bringdienstes (Hermes etc.) für Ihr Reisegepäck nutzen, besteht die Möglichkeit der Verwahrung bis zur Ankunft. Bei Abreise ist das Gepäck gut sichtbar, außen neben dem Haupteingang der Villa zu platzieren.
§ 5 Ferienwohnung
(1) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Kopfkissen und Bettdecken sind bis zur maximalen Belegung vorhanden. Außerdem sind Bettwäsche (Laken, Kopfkissen- und Bettbezug), Handtücher pro Gast (je ein Badetuch und ein Handtuch) sowie Geschirrtücher im Endpreis enthalten.
Handtücher werden wöchentlich gewechselt. Sollten Sie öfter frische Handtücher wünschen, berechnen wir pro Set (je ein Badetuch und ein Handtuch) drei Euro. Für frische Bettwäsche (Laken, Kopfkissen- und Bettbezug) berechnen wir jeweils vier Euro.
Außerdem sind alle unsere Ferienwohnungen zur Erstversorge mit div. Reinigungsmitteln, Hygieneartikeln und zwei Rollen Toilettenpapier ausgestattet.
(2) Für den Fall, dass Sie oder Mitreisende allergisch auf Daunen oder Hausstaub reagieren, bitten wir Sie uns hierüber im Voraus in Kenntnis zu setzen. Unsere Wohnungen können ggf. mit allergikerfreundlichen Oberbetten und Kopfkissen ausgestattet werden. Des Weiteren können alle Teppiche aus der Wohnung entfernt werden.
Eine allgemeine Haftungsübernahme für den Fall einer allergischen Reaktion des Gastes wird nicht übernommen.
(3) Über Mängel bei Bezug oder solche, welche während der Mietzeit auftreten, ist die Vermieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zur Mängelbeseitigung ist der Vermieterin ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Der Mieter haftet für die vom ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden an Fußböden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Im Haus befindet sich eine Schließanlage, bei Verlust eines Schlüssels wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Der Vermieterin ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
In den Ferienwohnung Villa Aurora 1 bis 5 sind maximal 2 Hunde nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Vermieterin genehmigt. In den Ferienwohnungen Villa Aurora 6 bis 7 sind keine Haustiere erlaubt. Andere Haustiere sind nicht gestattet. Nicht untergebracht werden dürfen Hunde, welche nicht stubenrein sind, läufige Hündinnen, sowie aggressive oder verhaltensgestörte Hunde. Für die Unterbringung verlangt die Vermieterin einen angemessenen Aufpreis. (25 EURO pro Hund gesamter Aufenthalt).
Auf dem gesamten Gelände der Villa Aurora herrscht Leinenzwang. Hunde dürfen zu keinem Zeitpunkt auf dem Gelände oder in der Ferienwohnung unbeaufsichtigt sein.
Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass andere Feriengäste beispielsweise aufgrund von Lärm (übermäßiges Bellen) nicht belästigt werden.
Für die Unterbringung von weiteren Haustieren ohne die vorherige Zustimmung durch die Vermieterin kann diese eine erhöhte Reinigungspauschale von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
§ 7 Aufenthalt
(1) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/Apartment sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet. Der Mietvertrag darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die Ferienwohnung/Apartment darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.
(3) Tagesbesucher sind anzumelden.
Die Vermieterin hat bei Zuwiderhandlungen das Recht den Mietvertrag jederzeit fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses besteht in diesem Fall nicht.
§ 8 Reiserücktritt | Stornierung
(1) Sie können jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag bleibt der Mieter verpflichtet der Vermieterin einen anteiligen Betrag des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu zahlen. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Empfangsdatum ihrer Rücktrittserklärung.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin bis zum 21. Tage vor Mietbeginn 30 % des gesamten Mietpreises
- vom 21. bis zu einen Tag vor Mietbeginn 90 % des gesamten Mietpreises
- bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns sind 98 % des gesamten Mietpreises fällig.
(2) In dem Fall, dass es der Vermieterin gesetzlich nicht erlaubt ist, dem Mieter das Feriendomizil zur Verfügung zu stellen (z.B. Beherbergungsverbot aufgrund COVID 19), wird dem Mieter die für die Buchung gezahlten Gelder zurückerstattet. Sollten Sie Ihren Urlaub nicht vollumfänglich beenden können, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum, in dem es der Vermieterin nicht erlaubt ist, die Ferienwohnung oder das Apartment zur Verfügung zu stellen.
Zuvor genannte Regelung erfolgt ausschließlich nicht, wenn eine Anreise aufgrund solcher Umstände nicht möglich ist, welche ausschließlich in der Sphäre des Mieters liegen (z.B. Anreise nur mit negativem Corona-Test, Häusliche Quarantäne des Mieters u.s.w.).
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 9 Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
§ 10 Nutzung Internetzugang (WLAN)
(1) Die Vermieterin unterhält in ihren Ferienobjekten einen Internetzugang über WLAN. Dieser gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthalts im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN´s zu gestatten.
Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit und Zuverlässigkeit des Internetzugangs für einen bestimmten Zweck. Die Vermieterin ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN´s ganz, teilweise oder zeitweise Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss des Mieters rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) liegen in den jeweiligen Ferienobjekt aus. Diese Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist die von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(3) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN´s hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLAN´s auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN´s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, es sei denn die Schäden würden von der Vermieterin und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen nicht getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbstverantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN´s das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlichen geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt die Vermieterin des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN´s durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Vermieterin des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten. Außerdem sind Sonnenschirme zu schließen und Sitzpolster in der Wohnung zu verstauen.
(3) Terrassenmöbel (Tische, Stühle, Strandkörbe) werden bei Sturmwarnung von der Vermieterin verräumt bzw. gesichert. Zu diesem Zweck gestattet der Mieter das Betreten der Terrasse.
(3) Hunde sind auf dem gesamten Gelände der Ferienwohnungen Villa Aurora anzuleinen. Außerdem dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt in den Ferienwohnungen allein gelassen werden. Der Halter hat des Weiteren darauf zu achten, dass die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gelände der Ferienwohnungen Villa Aurora erfolgt.
(4) In den Ferienobjekten gilt ein absolutes Rauchverbot! Rauchen ist nur den Terrassen und vor dem Haus erlaubt. Bitte nutzen Sie die zu diesem Zweck bereit gestellten Aschenbecher. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterin eine erhöhte Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 400,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
(5) Bei Bedarf ist das Waschen bei der Vermieterin, ab 16:00 Uhr oder nach Absprache, möglich. Pro Waschmaschine und/oder Trockner 4,00 Euro inkl. Waschmittel berechnet.
Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/Handtücher ist auf der eigenen Terrasse gestattet oder bereitgesellten Wäscheständern. Das Spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen/Terrassen ist nicht erwünscht. Ferienwohnungen sind mit Wäscheständern ausgestattet oder auf Anfrage erhältlich.
(6) Das Parken ist nicht direkt an der Villa Aurora möglich und erlaubt. Zum Be- und Entladen ist das halten an der Straße gestattet. Bitte stellen Sie ihr Fahrzeug bei P3 am Engelse Pad ab.
Fahrräder sind in den vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Das Abstellen an oder vor der Hausfassade ist nicht gestattet.
(7) Das Grillen ist grundsätzlich auf den Terrassen der Ferienwohnungen Villa Aurora gestattet. Andere Feriengäste dürfen hierdurch jedoch nicht belästigt werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht. Aufgrund der hohen Brandgefahr ist der Grill ständig zu beaufsichtigen. Ein Grill wird nicht bereitgestellt.
(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration (Wandbilder o.ä.) ist nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o.ä. verpflichtet.
(9) Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen/Apartments, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrecht angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieterin wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. Das Betreten der Terrassen zur Pflege und Bewässerung der Bepflanzung ist zu gestatten.
§ 12 Textform
Jegliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
§ 13 Datenschutz
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§ 14 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht am Ort der Ferienwohnung/Apartment zuständig.